ONLINE ARBEITEN MIT INSTAGRAM - FACEBOOK - WHATSAPP



























Werbung, die in Social-Media-Beiträge eingebettet ist, gehört inzwischen zu den sozialen Netzwerken wie Likes oder Kommentare. Um zu vermeiden, dass Nutzer in den sozialen Netzwerken unter falschen Versprechen zum Kauf von Produkten animiert werden, ist es erforderlich, dass jede Art von Werbung auch als solche gekennzeichnet wird. Nicht nur für Influencer, auch für Unternehmen und Privatpersonen ist die richtige Werbekennzeichnung bei Social-Media-Beiträgen daher ein wichtiges Thema. Was Ihr dabei beachten müsst, erfahrt Ihr hier:
Welche Beiträge müssen auf Social Media als Werbung gekennzeichnet werden?
Zunächst müsst Ihr alle Beiträge auf Social Media – egal ob Fotos, Videos oder Stories – für die Ihr eine Gegenleistung erhaltet, als Werbung kennzeichnen. Bei dieser Gegenleistung muss es sich nicht zwingend um Geld handeln. Auch wenn Euch kostenlose Produkte oder andere Werbemittel zur Verfügung gestellt werden und Ihr darüber berichtet, gilt das als Werbung. Kauft Ihr eigenständig ein Produkt und verlinkt auf das Unternehmen oder den Ort, ist das ebenfalls kennzeichnungspflichtig. Das gilt auch, wenn Ihr ein Produkt eigenständig kauft und die Marke nicht verlinkt, jedoch werbende Sprache verwendet und das Produkt deutlich sichtbar darstellt. Stellt Ihr Rabattcodes oder Affiliate-Links für Eure Follower zur Verfügung oder nutzt einen Swipe-Up-Link, müssen auch diese als Werbung hervorgehoben werden.
Wie muss Social-Media-Werbekennzeichnung aussehen?
Besonders wichtig bei der Werbekennzeichnung ist, dass sie für den Nutzer deutlich erkennbar ist. Bei Texten oder Bildunterschriften solltet Ihr also darauf achten, dass die Kennzeichnung am Anfang Eures Posts steht und nicht in den Hashtags am Ende versteckt wird. Ihr solltet die deutschen Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ nutzen, da die englische Bezeichnung „Ad“ nicht ausreichend ist. Auch die Instagram-Werbefunktion, mit der Ihr Beiträge durch „Enthält bezahlte Promotion“ oder „Bezahlte Partnerschaft mit …“ ergänzen könnt, genügt nicht. Für Stories gelten die gleichen Regelungen. Bei Videos genügt eine Kennzeichnung am Anfang, sofern das Produkt nur kurz im Video auftaucht. Dreht sich ein Video aber hauptsächlich um das Produkt, muss die Kennzeichnung die gesamte Zeit über eingeblendet bleiben – und zwar gut sichtbar. Veröffentlicht Ihr Videos auf YouTube, sind neben den Begriffen „Anzeige“ und „Werbung“ auch „Werbevideo“ oder „Unterstützt durch Produktplatzierungen“ erlaubt.
Welche Social-Media-Inhalte müsst Ihr nicht kennzeichnen?
Verlinkungen auf Freunde sowie eigene Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen sind nicht kennzeichnungspflichtig. Auf Eurem eigenen Social Media Account gehen die Nutzer in der Regel von Eigenwerbung aus. Auch Hashtags, in denen Freunde, eigene Produkte, Firmen oder Dienstleistungen genannt werden, müsst Ihr nicht kennzeichnen. Beiträge, in denen Produkte, Marken, Dienstleistungen oder Ähnliches ohne kommerziellen Anreiz Dritter genannt, gezeigt oder verlinkt werden, müsst Ihr ebenfalls nicht kennzeichnen. Veröffentlicht Ihr journalistische Beiträge, für die Ihr keine Bezahlung durch Dritte erhaltet, sind diese auch nicht kennzeichnungspflichtig. Hierzu zählen beispielsweise neutrale Produktrezensionen oder redaktionelle Berichterstattungen. Wichtig ist auch, dass Ihr gekennzeichnete Werbung nie gezielt an Kinder oder Jugendliche richtet. Das verbietet das Jugendschutzgesetz, da diese Zielgruppe höchst manipulierbar ist.
Hier ist euer TÄGLICHER Instagram Guide! Wenn ihr das täglich ausführt, werdet ihr euch in den 12 Monaten ein komplettes Online Business über Social media aufbauen!
Die 100er Liste
Schreibe hier jeden drauf, der dir einfällt, den du kennst. Die Liste muss man stetig ergänzen und aktualisieren.
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