Die Anmeldung eines Gewerbes ist für alle Selbständigen und unternehmerisch Tätigen, die eine Gewinnabsicht verfolgen, verpflichtend. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Anmeldung erfolgt mittels eines einseitigen Formulars.
Der Gründer kann dieses Formular zu Hause ausfüllen und persönlich beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt abgeben, oder er sendet es per Post an die Behörde. In manchen Gemeinden ist auch eine online-Abgabe möglich. Das Verfahren regelt jede Gemeinde individuell. Die Anschrift des Gewerbeamts und die Regelung des Verfahrens findest du auf den Internetseiten deiner Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Kleingewerbe anmelden im Nebenerwerb
Neben der Frage nach Genehmigung bzw. Erlaubnis musst du im Formular zur Gewerbeanmeldung auch Angaben machen, ob du deine Selbständigkeit zunächst im Nebenerwerb oder Vollerwerb starten wirst.
Als Faustformel gilt hierbei, dass im Nebenerwerb 18 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschritten werden dürfen. In keinem Fall darf dein Nebenerwerb die Stundenzahl des Haupterwerbs übersteigen. Für deine nebenberufliche Selbständigkeit musst du übrigens keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichten, denn diese bezahlst du ja bereits im Hauptberuf.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind unabhängig von Haupt- oder Nebengewerbe und belaufen sich – je nach Gemeinde unterschiedlich – auf 10 bis 60 Euro.
Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt
Nach der erfolgten Gewerbeanmeldung benachrichtigt das Gewerbeamt verschiedene Behörden und Institutionen über das neue Gewerbeunternehmen. Unter anderem erhalten die zuständige IHK oder HWK sowie das Finanzamt entsprechende Mitteilungen. Das Finanzamt sendet dir darauf einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden musst.
Als Kleingewerbetreibende kannst du in der Regel deine private Steuernummer weiterverwenden. Möglicherweise erhältst du aber vom Finanzamt innerhalb weniger Tage eine neue Steuernummer für deinen Gewerbebetrieb, dann solltest du diese verwenden.
Hinweis: Auch als Gewerbetreibende bist du grundsätzlich umsatzsteuer-, einkommens- und gewerbesteuerpflichtig. Wegen der Umsatzsteuerpflicht musst du, wenn du Waren oder Leistungen ins Ausland verkaufst, noch eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer beantragen. Diese musst du auf Rechnungen für ausländische Kunden angeben. Du kannst diese Nummer auch auf deinen Inlandsrechnungen statt der Steuernummer verwenden, dann benötigst du nur ein einheitliches Rechnungsformular. Die UID-Nummer beantragst du beim Bundesamt für Steuern in Saarlouis.
Wenn die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt erledigt sind, ist das Gewerbeunternehmen offiziell gegründet. Eine Anmeldung im Handelsregister muss das kleingewerbliche Unternehmen nicht vornehmen, das müssen nur kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe tun.
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